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Umzug nach Frankreich

Informationen für einen Umzug nach Frankreich

Wohnungssuche

Fontainebleau ist eine beliebte Stadt, nicht zuletzt aufgrund des lebendigen Stadtkerns, der Natur im Umland und der relativ schnellen Verbindung nach Paris. Die Mieten und Preise für Wohneigentum liegen deutlich unter denen von Paris, steigen aber in der letzten Zeit. Das Angebot ist begrenzt. Es empfiehlt sich daher, auch Städte im Umkreis in die Wohnungssuche einzubeziehen, wie etwa die unmittelbar an Fontainebleau grenzende Stadt Avon sowie weitere Städte.

Wenn Sie nach einer Mietwohnung suchen, sollten Sie ein „Dossier“ zusammenstellen, das Vermietern und Maklern ihre Zahlungsfähigkeit belegt. Ein Äquivalent zur Schufa-Auskunft ist in Frankreich nicht üblich. Das Dossier besteht aus Kopien verschiedener Dokumente:

  • Deckblatt mit Kontaktdaten und Beschäftigungsstatus
  • Personalausweis oder Reisepass
  • RIB (Bescheinigung über die Bankverbindung)
  • Arbeitsverträge oder ggf. Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Beschäftigung inkl. Höhe des Monatslohns
  • die letzten drei Gehaltsbescheinigungen
  • der letzte Steuerbescheid
  • Quittungen über die letzten drei Monatsmieten der alten Wohnung (ggf. beim Vermieter nachfragen; das Fehlen dieser Dokumente kann zu Schwierigkeiten führen)

Wenn die Dokumente nicht auf Französisch sind, ist es hilfreich, die entscheidenden Zahlen zu markieren. Letztlich interessieren sich Vermieter für das bisherige und das zukünftige monatliche Netto-Einkommen. Die Miete sollte nicht mehr als ein Drittel dieses Betrags ausmachen.

Internetseiten mit Wohnungsannoncen:

Mieter sind verpflichtet, eine Wohnungsversicherung abzuschließen; diese enthält eine Haftpflichtversicherung. Bei allen großen Versicherungsanbieter kann man solche Versicherungen abschließen und dabei zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Die Kosten liegen je nach Wohnungsgröße und Tarif bei ca. 10-30 Euro im Monat.

Die eingerichtete Küche ist in der Regel Teil der Mietwohnung.

Telefon

Für die Wohnungssuche ist eine französische Handy-Nummer sinnvoll (z.B. akzeptieren viele Kontaktformulare keine ausländischen Nummern). Unter den gängigen Anbietern finden sich Angebote für preiswerte Verträge, die für Alltagszwecke ausreichend sind.

Bankkonto

Bereits für die Wohnungssuche, aber auch für andere Zwecke im Alltag ist ein französisches Bankkonto empfehlenswert. Oft wird man nach einem RIB gefragt – dabei handelt es sich um eine einfache Bestätigung der (französischen) Bankverbindung. Zudem werden für manche Transaktionen immer noch Schecks verlangt.

Girokonten sind in Frankreich etwas teurer als in Deutschland. Bei Online-Banken (oftmals Ableger der großen französischen Banken) kann man sie jedoch für unter 50 Euro im Jahr erhalten. Für die Eröffnung eines Kontos wird eine Adresse in Frankreich verlangt. Dafür wird allerdings meist eine Bestätigung einer anderen Person akzeptiert, dass man bei ihr wohnt („Certificat d’hébergement“, Vorlagen findet man im Internet). Diese Person muss ggf. Post empfangen können und diese weiterleiten.

An/Abmeldung

Es gibt in Frankreich keine Meldebehörden; man muss sich also nach dem Umzug nicht im Rathaus anmelden. Als Nachweis für die Adresse wird eine Stromrechnung (oder auch Rechnung über Festnetz-Internet) verwendet. Bei einem Umzug aus Deutschland ist es sinnvoll, sich dort in der Meldebehörde abzumelden; der Nachweis darüber wird z.B. für Leistungen der deutschen Botschaft benötigt.

Geburtsurkunde

Ein sogenannter „extrait de naissance“ wird für viele Verwaltungsvorgänge benötigt. Man sollte ihn für alle Mitglieder der Familie bereithalten. In Deutschland kann man dafür einen internationalen Auszug aus dem Geburtenregister beantragen – dieser ist in mehreren Sprachen ausgestellt und wird in Frankreich akzeptiert.

Krankenversicherung

In Frankreich hat man gewöhnlich zwei Krankenversicherungen: die staatliche, die nur einen Teil der Kosten abdeckt, sowie zusätzlich (nicht verpflichtend) eine private, die die restlichen Kosten oder einen Teil der Restkosten übernimmt (die sog. „mutuelle“).

Zur staatlichen Versicherung:

Außer für einige Sonderfälle ist dies die CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie). Grundsätzlich haben alle Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Frankreich Anrecht auf diese Versicherung. (Früher war dieses Recht an eine Mindestbeschäftigung geknüpft, was aber nicht mehr gilt.) Um die Versicherung zu erhalten, muss man zunächst eine Sozialversicherungsnummer (numéro de sécurité sociale) beantragen (einzeln für jede erwachsene Person; Kinder laufen unter den Nummern der Eltern). Mit einem französischen Arbeitsvertrag verläuft die Erteilung der Sozialversicherungsnummer meist ohne größeren Aufwand, allerdings manchmal mit längeren Wartezeiten; wenn man nicht beschäftigt ist, werden für eine aufwändigere Prüfung zahlreiche Dokumente verlangt.

Das Formular S1106 zur Beantragung der Sozialversicherungsnummer ist an die CPAM des jeweiligen Départements zu senden (je nach Wohnort). Die CPAM hat in jedem Département eine zentrale Postadresse sowie mehrere Kundencenter, an die man sich vor Ort wenden kann.

Wer aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, aber einen ständigen Wohnsitz in Frankreich hat, kann sich die deutsche Versicherung in Frankreich anerkennen lassen. Man erhält dann in Frankreich eine „Carte Vitale“ und Leistungen nach den hier geltenden Bedingungen der staatlichen Krankenkasse. Dafür muss man zunächst bei der eigenen Krankenkasse das Formular S1 beantragen und dann bei der CPAM einreichen.

Mutuelle:

Die Mutuelle ist eine private Versicherung, deren Kosten man selbst zu zahlen hat. Der Abschluss einer Mutuelle ist nicht obligatorisch. Der Arbeitgeber vermittelt oft ein günstiges Angebot für eine Mutuelle ; man kann aber auch zu einem der vielen anderen Anbieter gehen. Dabei kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen, je nachdem, welches Maß an Kostenerstattung man haben möchte.

Arztbesuche:

Viele Arztbesuche kann man über Internetportale buchen. Die meisten Ärzte sind bei Doctolib zu finden, aber es gibt auch Ärzte, die nicht dort oder in einem anderen Portal angemeldet sind. Für Laborleistungen (z.B. Bluttests) geht man in der Regel selbst zum Labor und bucht ebenfalls einen Termin über ein solches Portal.

Bei Arztbesuchen zahlt man in der Regel die Kosten zunächst vor Ort selbst und reicht die Rechnung dann zur Erstattung ein. Wenn man staatlich versichert ist, kann man die “Carte Vitale“ vorlegen ; dann läuft die Erstattung der Kosten über ein weitgehend automatisiertes Verfahren.
Wenn man auf die staatliche Versicherung angewiesen ist, sollte man darauf achten, dass es verschiedene Kategorien von Ärzt/innen gibt, die unterschiedlich hohe Honorare nehmen:

  • Secteur 1: Ärztinnen und Ärzte aus dieser Kategorie rechnen nach dem Standardsatz der Krankenkasse ab (z.B. 25 Euro für einen gewöhnlichen Arztbesuch beim Allgemeinmediziner). Davon erstattet die staatliche Kasse in der Regel 70 %, den Rest ggf. die Mutuelle.
  • Secteur 2: Hier liegt das Honorar für den Arztbesuch etwas höher ; die Kasse erstattet aber keinen höheren Betrag, sondern nur 70 % des Standardsatzes. Hier zahlt man daher etwas selbst dazu.
  • Hors-convention : Dies betrifft nur wenige Ärztinnen und Ärzte. Die Honorare sind völlig frei gewählt ; die Erstattung ist nur sehr gering.

Steuern

Wer seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat, ist grundsätzlich mit seinem gesamten Einkommen in Frankreich einkommensteuerpflichtig (auch wenn das Einkommen ganz oder teilweise im Ausland erwirtschaftet wurde). Wer Einkommen hat, muss online eine Einkommensteuererklärung über das vergangene Jahr abgeben (auch wenn vom Lohn bereits Steuern einbehalten wurden). Der Zeitraum für die Einkommensteuererklärung ist relativ eng und läuft ca. von Mitte April bis Anfang Juni. Nach mehreren Monaten erhält man einen vorläufigen Bescheid, auf dessen Grundlage man die Angaben in der Steuererklärung noch einmal ändern kann, falls Fehler auffallen.

Dafür muss  zunächst eine Steuernummer (numéro fiscal) beantragt werden. Hierzu wendet man sich an das Centre de finances publiques (Trésorerie), das für den eigenen Wohnort zuständig ist (persönlich oder per Email). Einzureichen sind eine Bestätigung der Wohnadresse, eine Kopie des Personalausweises und der Familienstand. Man erhält die Steuernummer sowie einen Link, mit dem man sich einen Zugang zum persönlichen Bereich auf der Webseite www.impots.gouv.fr einrichten kann.

Das Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass man dann doppelte Steuern zu zahlen hat. Ggf. muss man sowohl in Frankreich als auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Doppelte Steuern werden dann erstattet.

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